AGB
1.Geltungsbereich der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ticketverkauf (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle Rechtsverhältnisse, die durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tageskarten (nachfolgend: „Tickets“) vom FC Pesch 1956 e.V.,Pescher Straße 127, 50767 Köln, begründet werden.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Bestellung eines Tickets ist ausschließlich über die FC Pesch Homepage möglich.
2.2 Durch die Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Ticketvertrags ab (Angebot).
3. Kein Widerrufsrecht
Dem Kunden steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Das gilt auch dann,
wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und der Ticketvertrag unter (teilweiser) Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist (§§ 312g, 355 BGB), weil der Ticketvertrag die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen für spezifi-
sche Termine (jeweilige Spieltermine) betrifft, bei denen kein Widerrufsrecht
besteht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
4. Ticketpreis, Zahlungsmodalitäten und Versand
4.1 Die Höhe des Ticketpreises beträgt 15€ an der Abendkasse und 12€ im Vorverkauf.
4.2 Der Versand oder die Übergabe des Tickets erfolgt nur bei Vorkasse, das heißt – je nach Bestellform – Zahlung in bar oder per PayPal.
4.3 Der Versand erfolgt über die Deutsche Post gegen eine Versandpauschale, je nach Option, als Standard Brief (2,50€) oder Einschreiben / Versicherter Brief (5,50€).
4.4 Wenn im Fall einer kurzfristigen Bestellung nicht mehr gewährleistet
werden kann, dass der Versand des Tickets und der Zugang beim Kunden rechtzeitig vor dem Pokalspiel erfolgt, ist der FC Pesch 1956 e.V. berechtigt, dass vorgenannte Ticket an der Abendkasse zu hinterlegen.
Das vorgenannte Ticket wird grundsätzlich nur an den Kunden persönlich
gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder gleichwertigen
Dokuments ausgehändigt. Die Aushändigung an Dritte ist nur gegen Vorlage einer schriftlichen, auf den Dritten ausgestellten Vollmacht des Kunden möglich.
5. Verlegung und Wiederholungsspiel
5.1 Im Fall einer zeitlichen Verlegung des terminierten Pokalspiels
aufgrund von Vorgaben der zuständigen Fußballverbände oder Behörden behält das Ticket seine Gültigkeit für das Nachholspiel. Der Kunde hat in
diesem Fall keinen Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises
5.2 Wird das Pokalspiel vorzeitig abgebrochen, hat der Kunde keinen Anspruch auf (teilweise) Erstattung des Ticketpreises oder anderweitige Entschädigung.
5.3 Ein Wiederholungsspiel gilt als neue Veranstaltung. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder eine anderweitige Entschädigung, selbst wenn er sein Besuchsrecht bei dem Ausgangsspiel nicht wahrgenommen hat.
6. Recht am eigenen Bild
Der Kunde willigt unwiderruflich darin ein, dass Bildnisse und Tonaufnahmen von ihm im Zusammenhang mit dem Pokalspiel auf der Helmut Kusserow Sportanlage durch den FC Pesch 1956 e.V. oder durch einen von diesem oder einem Mitveranstalter beauftragten oder autorisierten Dritten, wie insbesondere Bild- und Filmjournalisten,
hergestellt sowie im Rahmen der Berichterstattung über sportliche Ereignisse oder zur Wahrung berechtigter Interessen des FC Pesch 1956 e.V. durch bekannte oder unbekannte Nutzungsarten verbreitet oder veröffentlicht werden Zwingende Bestimmungen aufgrund des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, nach § 23 Abs. 2 KunstUrhG und nach dem Datenschutzrecht bleiben unberührt.
7. DATENSCHUTZHINWEIS
Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) verfahren wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Ihre für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und nach einer Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren gelöscht. Die erhobenen Daten dienen nur zur Bestellung der Tickets und werden nicht an dritte weitergegeben.
8. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) wird ausgeschlossen.
8.2 Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Köln der alleinige Erfüllungsort.
8.3 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein,
berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile
solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung, haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser AGB.
FC Pesch 1956 e.V. Stand: Oktober 2022